Lüftungsanlagen in Klassenräumen sorgen für eine bessere Lernatmosphäre und ein geringeres Risiko, das Krankheitserreger übertragen werden. Deshalb fördern Bund, Länder und Kommunen den Einbau von Lüftungsanlagen in Schulen. Erfahren Sie hier mehr über die Möglichkeiten der Förderung von Lüftungsanlagen in Schulen.
Lüftungsanlagen für eine bessere Luftqualität im Klassenraum
Mit Lüftungsanlagen kann die Luftqualität in Klassenräumen effektiv verbessert werden. Moderne Lüftungsanlagen sorgen dafür, dass Krankheitserreger aus der Luft gefiltert werden. Nicht nur während der Corona-Pandemie, auch in jeder Erkältungssaison ist das ein echter Gewinn für die Gesundheit der Schüler und Lehrer.
Zudem halten Lüftungsanlagen den Sauerstoffanteil im Raum dauerhaft auf einem gesunden Level. Für ein produktives Lernklima ist das unerlässlich: Bei einer zu hohen CO₂-Konzentration kommt es zur Müdigkeit und Konzentrationsschwierigkeiten. Lüftungsanlagen sorgen für eine gesunde Luft, ohne dass Schüler und Lehrer wegen geöffneter Fenster Pollen, Abgase, Staub, Kälte oder Lärm ausgesetzt werden.
Förderung Lüftungsanlagen Schulen über Bundesförderung effiziente Gebäude
Aktuell haben Schulen und andere Bildungs- und Betreuungseinrichtungen die Möglichkeit, über die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG-Förderung) Lüftungsanlagen als Einzelmaßnahmen fördern zu lassen. Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet. Gefördert werden Einbau, Austausch oder Optimierung von raumlufttechnischen Anlagen mit bis zu 20 Prozent oder maximal 1.000 EUR pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Der Antrag wird durch die Kommunen oder freien Träger gestellt.
Förderung Lüftungsanlagen Schulen des Bundesumweltamtes
Auch das Bundesumweltministerium hat mit dem Programm „Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld – Kommunalrichtlinie“ eine Möglichkeit für die Förderung von Lüftungsanlagen in Schulen geschaffen. Gefördert werden die Nachrüstung und Neuanschaffung raumlufttechnischer Anlagen mit 25 bis 30 Prozent. Finanzschwache Kommunen können sogar bis zu 40 Prozent Förderung beantragen. Das Programm läuft bis zum 31.12.2027.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen. Profitieren können von dieser Förderung für Lüftungsanlagen für Schulen daher ausschließlich Schulen und Kitas in staatlicher Trägerschaft. Einrichtungen in privater Trägerschaft haben keinen Zugriff auf das Förderprogramm des BMU. Wenn Sie eine entsprechende Maßnahme in Ihrer Schule oder Kita fördern lassen wollen, sollten Sie sich also an Ihren kommunalen Träger wenden.
Ausgelaufen: Förderung Lüftungsanlagen Schulen des BAFA
Über das BAFA konnte bis Ende 2021 die Bundesförderung für Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren beantragt werden. Das Programm zur Förderung für stationäre raumlufttechnische (RLT) Anlagen ermöglichte es Einrichtungen, über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle entsprechende Um- und Neubaumaßnahmen staatlich fördern zu lassen. Antragsberechtigt waren Kindertageseinrichtungen, Horte, Kindertagespflegestellen sowie staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen mit öffentlichem oder privatem Träger. Erst 2021 wurde die Förderrichtlinie auch auf Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet. Die maximale Förderung für Lüftungsanlagen in Schulen, Horten und Kitas betrug 80 Prozent und maximal 500.000 Euro pro Standort.
Die Schulen und Kitas konnten den Neueinbau von stationären Zu-/Abluft-Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung oder einem Umluftanteil von maximal 50 Prozent sowie die notwendigen Begleitmaßnahmen fördern lassen. Zudem gefördert wurden Anschaffung und Einbau von Zu- und Abluftventilatoren bei eingeschränkten Lüftungsmöglichkeiten.
Ebenfalls Ende 2021 ausgelaufen ist die Bundesförderung für mobile Luftreinigungsgeräte. Damit konnten Schulen und Kitas die Anschaffung und Wartung von mobilen Luftreinigern zu 100 Prozent (maximal 3.500 Euro) fördern lassen.
Förderung Lüftungsanlagen Schulen von Bundesländern und Kommunen
Im Zuge der Corona-Pandemie haben viele Bundesländer eigene Förderprogramme für Lüftungsanlagen aufgelegt. Die meisten davon sind inzwischen jedoch ausgelaufen. So hatten beispielsweise die Länder Niedersachsen und Bayern eigene Förderprogramme aufgelegt. Bayern förderte technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften über das Landesprogramm FILS-R-N.
Lüftungsanlagen für Schulen von smart cube 360
Bei smart cube 360 können Sie moderne dezentrale Lüftungsanlagen für Schulen erwerben. Unsere Modelle air cube 450 und air cube 900 sorgen für Virenschutz und ein gesundes Raumklima durch Frischluft-System, Wärme- und Feuchtigkeitsrückgewinnung sowie leistungsfähige Filter gegen Pollen, Schadstoffen, Feinstaub und Pilzsporen. Wir beraten Sie gern, welche Förderung für Lüftungsanlagen in Schulen Sie nutzen können, um die Lüftungsanlagen von smart cube 360 in Ihrer Schule zu installieren.
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